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Rechnungsstellung von VAT/Moms (CVR-Nummer)

Die Mehrwertsteuerabrechnung hängt von Ihrem Status und Ihrer CVR/VAT‑Nummer ab, mit Regeln für dänische, EU‑ und Nicht‑EU‑Kunden.

Wenn Sie ein Konto bei Simply.com erstellen, haben Sie die Möglichkeit, als Privatperson, umsatzsteuerlich registriertes Unternehmen oder z. B. einen Verein ohne umsatzsteuerlich registrierte CVR‑Nummer zu handeln.

In unserem Bestellprozess müssen Sie Firmenname eingeben, sofern das Konto nicht privat eröffnet werden soll. Wenn die restlichen Informationen ausgefüllt sind, wählen Sie Bestellung fortsetzen und danach erscheint die Möglichkeit, die CVR‑Nummer einzugeben.

Wenn Sie sich als Privatperson registrieren, können Sie das Konto jederzeit über unser Kontrollpanel zu einem Firmenkonto ändern, und umgekehrt. Die Änderung tritt sofort in Kraft, aber für die Rechnungsstellung gilt sie erst für die nächsten Rechnungen. Bereits erstellte Rechnungen können nicht geändert werden.

Regeln für Mehrwertsteuer/VAT

  • Dänische Privatkunden und Unternehmen werden mit dem geltenden Mehrwertsteuersatz belastet.
  • Nicht-dänische Kunden mit umsatzsteuerlich registrierter VAT‑Nummer werden nach den Regeln der Umkehrung der Steuerschuld (Reverse Charge) besteuert.
  • Nicht-dänische Privatkunden werden mit dem geltenden Mehrwertsteuersatz ihres Wohnsitzlandes belastet.
  • Unternehmen außerhalb der EU werden NICHT mit Mehrwertsteuer belastet.
  • Norwegische Unternehmen und Organisationen werden NICHT mit Mehrwertsteuer belastet.

Validierung der CVR/VAT-Nummer

Es ist eine Voraussetzung für umsatzsteuerfreien Verkauf an Unternehmen innerhalb der EU, dass der Empfänger eine gültige EU‑Umsatzsteuernummer besitzt, die über VIES (https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/#/vat-validation) verifiziert werden kann.

Wenn die Umsatzsteuernummer ungültig ist, kann das an einem Fehler in der angegebenen Nummer liegen (korrekte Zeichen, Länge und Ländercode). Wenn die Nummer weiterhin nicht validiert werden kann, kann es daran liegen, dass es sich nicht um ein umsatzsteuerlich registriertes Unternehmen handelt oder dass die Nummer zu neu ist und noch nicht korrekt im VIES verzeichnet ist. In diesem Fall sollte die Steuerbehörde im Empfängerland für eine mögliche Änderung in der VIES‑Datenbank kontaktiert werden.

Sollte die Umsatzsteuernummer nicht validiert werden können, wird die Rechnung so behandelt, als wäre sie in Dänemark verkauft worden und mit dänischer Mehrwertsteuer nach den geltenden Sätzen belegt.

Wenn der EU VAT‑Service nicht antwortet

Aufgrund von Buchführungsanforderungen müssen wir alle VAT‑Nummern, an die wir fakturieren, validieren. Das bedeutet, dass wenn die Validierung aufgrund eines nicht antwortenden Systems des Mitgliedstaates fehlschlägt, wir die VAT‑Nummer nicht validieren können. Sollte dies geschehen, versuchen Sie es später erneut.

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